Erwartungen der Geldgeber – Unternehmensfinanzierung

Geldgeber sind Unternehmen oder Personen, die einem Unternehmen Liquidität zur Verfügung stellen. Geldgeber können grundsätzlich zwei Kategorien zugeordnet werden:

  • Investoren bzw. Miteigentümer
  • Fremdkapitalgeber.

Ein Unternehmen, das Liquidität benötigt, muss die grundsätzliche Entscheidung treffen, ob es einen klassischen Investor, d.h. Miteigentümer, oder eine Fremdkapitalfinanzierung sucht. Der klassische Investor investiert, um eine hohe Rendite zu erzielen und ist bereit, strategisch, bzw. operativ mitzuentscheiden und zu gestalten. Der Fremdkapitalgeber hingegen stellt Kapital gegen Zins und Tilgung zur Verfügung und bringt sich nicht in die Führung des Unternehmens ein.

1.  Investoren

Je nach Ausgangslage und Ziel gestaltet sich die Suche nach dem richtigen Geldgeber mehr oder weniger schwierig. Besonders für Klein- und Mittelunternehmen ist die Suche nach Investoren manchmal schwierig: Investoren wollen ihr Geld renditeträchtig investieren und möchten die Investition auch „überwacht“ haben. Dazu beauftragen sie häufig externe Dienstleister, Berater oder Revisoren, deren Dienstleistung Kosten verursacht und damit die Rendite schmälert. Bei kleinen Investitionsprojekten ist eine solche „Überwachung“ zu teuer und würde die Rendite soweit schmälern, dass sie für den Investor uninteressant wird.

„Private“ Geldgeber möchten in manchen Fällen mit ihrer „Finanzspritze“ vor allem einem Bekannten, Freund oder Verwandten helfen. Ein solches Engagement zwischen Freunden wird oft zu wenig geprüft.

Ein detaillierter Businessplan mit Chancen und Risiken hilft bereits im Vorfeld, das Risiko der Geldanlage zu bewerten. Auch sind Art der Rückzahlung und Höhe der Zinsen vorab zu klären.

Institutionelle Investoren sind für Klein- und Mittelbetriebe schwierig zu finden. Häufig stellen sie Bedingungen, die ein Unternehmen, das bisher allein agiert hat, nicht annehmen kann. Die Abgabe von Kompetenzen ist nicht jedermanns Sache, und ein Dritter, der im Unternehmen Entscheidungen beeinflusst, nicht erwünscht.

Ein Investor, der Anteile an einem Unternehmen erwirbt, wird Miteigentümer und hat als solcher ein zweifaches Interesse:

+ Rentabilität: seine Investition soll sich rentieren, indem ein Gewinn erwirtschaftet wird.

+ Steigerung des zukünftigen Verkaufswertes seiner Beteiligung durch den Wertzuwachs des Unternehmens.

Investoren entscheiden aus verschiedenen Gründen, in ein Unternehmen „einzusteigen“. Im Grunde gibt es zwei wesentliche Beweggründe:

+ Der Investor ist vom Unternehmenserfolg überzeugt und hat langfristige Erwartungen im Sinne von Wertzuwachs. In der Regel ist er nicht so sehr an kurzfristigen Gewinnausschüttungen interessiert, sein primäres Ziel ist die nachhaltige Wertsteigerung der Beteiligung.

+ Der Investor strebt eine kurzfristige Rendite an. So ein Miteigentümer sucht „Risiko“ und hofft auf hohe Renditen, verkauft seinen Anteil aber recht bald wieder. Für kleine und mittlere Unternehmen sind solche Miteigentümer eher schwierig zu finden, da das Verhältnis von Risiko und möglichem Gewinn meist nicht attraktiv genug ist.

Miteigentümer bzw. Investoren haben kein Anrecht auf eine fixe Verzinsung oder Rückzahlung des Kapitals. Ihre Rendite beziehen sie aus dem ausgeschütteten Gewinn oder einem späteren Verkauf ihrer Anteile.

Eine solche Form der Finanzierung bringt keine fixe zukünftige Belastung für das Unternehmen, wohl aber werden Teile des Eigentums übertragen. Der/die Unternehmer/in ist nicht mehr alleinige/r Eigentümer/in, sondern hat Partner mit einem Mitbestimmungsrecht. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass der bisherige Unternehmer nur mehr Minderheitenanteile besitzt und die Entscheidungen Dritter akzeptieren muss.

2. Fremdkapitalgeber

Der klassische Fremdkapitalgeber für Klein- und Mittelunternehmen ist die Bank. Sie stellt dem Unternehmen Liquidität zur Verfügung und erwartet Zinszahlung und Tilgung, unabhängig vom Unternehmensergebnis. Dies bedeutet für das Unternehmen eine zukünftige fixe Belastung: Zins und Tilgung müssen fristgerecht erwirtschaftet und bezahlt werden.

Die Bank als Kreditgeber sollte vom Unternehmen als Partner gesehen werden. Sie gibt Geld und vertraut darauf, dass es verzinst zurückbezahlt wird. Daher hat sie Recht auf Einsicht in die Geschäftsgebarung, in die Bilanzen und andere interne Dokumente. Sie hat formal keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens, sie wird aber auf der Grundlage des Ratingergebnisses die Konditionen des Kredites gestalten. In jedem Kreditvertrag findet sich zudem eine Klausel, die es der Bank ermöglicht, bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens den Kredit zu kündigen oder die Konditionen anzupassen – sprich der Kredit wird teurer.

Ein weiterer, oft unterschätzter Fremdkapitalgeber sind die Lieferanten. Sie liefern Ware und vereinbaren mit dem Unternehmen ein Zahlungsziel. Der Lieferant gewährt dem Kunden also einen Kredit. Diese Lieferantenkredite sind jeder für sich betrachtet in der Regel klein, in Summe aber ein erheblicher Posten. In manchen Fällen sind die Lieferanten betragsmäßig die größten Kreditgeber eines Unternehmens.

3. Der Zins

Die Konditionen einer Finanzierung, wie Zinsen, Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten, u. a., hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Ein Kreditnehmer wird Kredite zu bestimmten Konditionen erhalten, und ein weiterer Kreditnehmer zu anderen.

Der Zins ist die Rendite und die Risikoprämie für den gewährten Kredit. Er setzt sich aus drei Elementen zusammen:

+ Preis für die Geldbeschaffung durch den Geldgeber (Geldeinkauf): die Bank als Geldgeber bezahlt für ihre Geldbeschaffung aus den Einlagen der Bankkunden Zinsen. Diese sind die Kosten der Bank für den Geldeinkauf.

+ Bearbeitungskosten: Das sind jene Kosten, die der Bank aufgrund ihrer operativen Tätigkeit entstehen (Personalkosten, EDV-Kosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Steuern, u.a.).

+ Risikokosten: Als Risikokosten werden jene Kosten bezeichnet, die durch ein mathematisches Rechenmodell in Form des „Ausfallrisikos“ ausgewiesen werden. Jeder einzelne Kunde wird bewertet und anhand seines Ratingergebnisses wird der Risikozinssatz definiert. Demnach zahlen Kunden mit einem geringen Ausfallrisiko einen wesentlich geringeren Zinssatz, als solche mit einem hohen Risiko. Banken sind verpflichtet, das Ausfallrisiko zu bepreisen; eine Kreditvergabe ohne Risikoprüfung ist nicht erlaubt.

Bankkredite sind somit für jene Kunden teurer, deren Risiko von der Bank als hoch eingestuft worden ist. Daher ist es ratsam, die eigenen Kreditpositionen mit der Bank zu besprechen und Informationen über das eigene Rating einzuholen. Durch eine gute und offene Zusammenarbeit und eine sorgfältige Kontoführung lässt sich das Rating oft entscheidend verbessern.

4. Sicherheiten (Garantien)

Sicherheiten bzw. Garantien sind ein wichtiger Faktor bei der Kreditgewährung, spielen jedoch nicht die Hauptrolle. Im Vordergrund stehen der/die Unternehmer/in und die aus seiner/ihrer Tätigkeit resultierende Rückzahlungsfähigkeit. Eine Bank darf einen Kredit nur dann gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Kreditvergabe die Rückzahlungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit einwandfrei nachweisbar sind.

Die Sicherheiten werden in erster Linie nach ihrer Verwertbarkeit am Markt geprüft, denn bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers muss die Rückzahlung aus der freiwilligen oder zwangsweisen Verwertung der Sicherheiten erfolgen. Klarerweise werden in der Bank die dinglichen Sicherheiten, die einen Vorzugstitel zu Lasten des betroffenen Gutes darstellen, höher bewertet als eine persönliche Bürgschaft. Diese persönliche Sicherheit umfasst zwar das gesamte Vermögen des Bürgen, „reserviert“, aber keinen speziellen Teil desselben nur für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Bank.

Auch die dinglichen Sicherheiten selbst werden, immer in Bezug auf ihre Verwertbarkeit, unterschiedlich bewertet. So wird das Pfand auf Staatspapiere oder Bankobligationen aufgrund ihrer leichten Verwertung höher bewertet als das Pfand auf Aktien von nicht börsennotierten Unternehmen.

4.1 Arten von Sicherheiten

Grundsätzlich werden drei Arten von Sicherheiten unterschieden:

4.1.1  Dingliche Sicherheiten

Eine dingliche Sicherheit bzw. Realgarantie besteht in dinglichen, beschränkten Rechten an einer fremden Sache, die z. B. die Form eines Pfandes oder einer Hypothek haben kann. Dazu zählen:

+ Hypothek zu Lasten von Immobilien

+ Hypothek zu Lasten von mobilen Anlagegütern, die in öffentlichen Registern eingetragen sind (z. B. Lkw)

+ Privileg auf Maschinen, Aufstiegsanlagen, u.ä.

+ Pfand auf Wertpapiere, Sparguthaben oder Kontokorrentguthaben

+ Pfand auf Aktien und Quoten von Kapitalgesellschaften

+ Pfand auf Waren.

Die häufigste Form der dinglichen Sicherstellung ist die Hypothek auf Liegenschaften.

4.1.2  Persönliche Sicherheiten

Eine persönliche Sicherheit wird in Form einer Bürgschaft geleistet. Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, mit dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit einzustehen. Der Gläubiger kann sich durch die Bürgschaft gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. In der Praxis sind verschiedene Formen üblich:

+ Persönliche Bürgschaft des/der Unternehmers/in Die Garantie in Form der persönlichen Bürgschaft des/der Unternehmers/in stellt im Bankbereich ein wichtiges Sicherungsmittel dar. So haftet der/die Unternehmer/in in den meisten Fällen solidarisch mit dem Unternehmen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz das Privatvermögen zur Deckung der Schulden herangezogen wird.

+ Bürgschaften von Dritten In manchen Fällen verlangt der Geldgeber zusätzlich zu den Garantien des Unternehmens und des Unternehmers zusätzliche Sicherheiten. So haften Dritte durch die Übernahme einer Bürgschaft.

+ Bürgschaften von Garantiegenossenschaften Garantiegenossenschaften erleichtern Klein- und Mittel betrieben sowie Freiberuflern den Zugang zu Krediten und anderen Finanzierungsformen. Durch die Bürgschaften der Garantiegenossenschaften kann jede Finanzierungsform abgesichert werden.

Garantiegenossenschaften wie CONFIDI, GARFIDI und CreditAgri Italia gibt es schon seit Jahrzehnten und sie gewinnen in den letzten Jahren stetig an Bedeutung. Durch ihre Garantieleistungen sind sie wertvolle Partner im Finanzierungsprozess. Als Genossenschaften beraten sie ihre Mitglieder und suchen gemeinsam nach Lösungen in Finanzierungs- und Bürgschaftsfragen.

4.1.3  Atypische Sicherheiten

Atypische Sicherheiten sind Besicherungen, die von den beiden oben genannten abweichen:

+ Bankgarantie / Bankbürgschaft: ist eine Sonderform, bei der die Bank eine Zahlung absichert (siehe Kap. 5.2.1.10).

+ Domizilierung von Guthaben auf die Bank

+ Inkassovollmacht zu Gunsten der Bank, welche vom Schuldner zu bestätigen ist

+ Verkaufs- und Umbuchungsauftrag für Wertpapierdepots

+ Bürgschaften von anderen Banken oder Versicherungsgesellschaften

+ Abtretung von Forderungen oder Guthaben, sei es mittels Privaturkunde oder mittels notariellem Vertrag.

4.2 Die private Haftung

Auch ein Unternehmen mit beschränkter Haftung (z. B. GmbH, AG, z.T. die KG) muss bei Kreditgewährungen häufig eine Haftung übernehmen, die über das reine Betriebsvermögen hinausgeht. Als Sicherung bzw. Garantie wird sehr oft das Privatvermögen des/der Unternehmer/s eingefordert. Bei verheirateten Unternehmer/innen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, um die Mithaftung des Ehepartners zu verhindern. Auch die Möglichkeit der Bildung eines Familiengutes kann zum Schutz des Privatvermögens in Betracht gezogen werden.

Die Haftung mit privatem Vermögen ist ein zukünftiges Risiko, das nicht unterschätzt werden soll. Es ist wichtig, vorsichtig und überlegt vorzugehen und alternative Möglichkeiten zur Besicherung des Kredites zu prüfen.

5. Bonität und Rating

Die Bonität (lat. Vortrefflichkeit) ist die Fähigkeit und die Bereitschaft, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen. Neben der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit wird auch die persönliche Kreditwürdigkeit bewertet. Persönliche Zuverlässigkeit und Verhalten sind weitere wichtige Faktoren bei der Bewertung der Bonität. Gläubiger und besonders Kreditinstitute müssen ihre Kreditkunden professionell bewerten. Dies geschieht häufig auf der Basis von vergleichbaren Daten. Rechenverfahren auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage ermitteln die jeweilige Bonität des Schuldners. Das Ergebnis dieses Bewertungsverfahrens wird als Rating bezeichnet und dient der Einordnung der „Schuldnerqualität“.

Nicht nur Banken machen ein Rating: In gewisser Weise und in anderer Form macht jeder Geldgeber eine Art Rating, bevor er Geschäfte mit seinem potentiellen Schuldner macht.

Banken verwenden ein standardisiertes Verfahren zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der zukünftigen Zahlungsfähigkeit (Bonität) eines Unternehmens.

Bankkredite sind für den Mittelstand nach wie vor die wichtigste externe Finanzierungsquelle. In den letzen Jahren haben sich die Finanzierungsbedingungen allerdings grundlegend geändert. Alle Kreditinstitute haben mehr oder weniger komplexe Ratingverfahren eingeführt, um die Risiken ihrer Kunden besser beurteilen zu können. Die neuen Eigenkapitalstandards von „Basel II“ und „Basel III“ haben hier als Katalysator gewirkt: Je höher das Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, desto mehr Eigenkapital muss die Bank rücklegen, um das Risiko aus dem Kreditgeschäft abzusichern und um auch in Zukunft Kredite vergeben zu können. Mit diesen Eigenkapitalregeln sollen Bankenkrisen in Zukunft vermieden werden.

Bei der Abschätzung des Risikos, das ein Kredit mit sich bringt, berücksichtigen die Banken verstärkt die Merkmale der einzelnen Kreditnehmer. Diese Merkmale werden über so genannte „Ratingsysteme“ zu einer Bewertung zusammengefasst.

Diese Veränderungen haben einen direkten Einfluss auf die Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken und ihren Kreditkunden. Viele Klein- und Mittelbetriebe werden von den Banken auch bei der Inanspruchnahme kleinerer Kredite immer sorgfältigeren internen Bewertungen bzw. Ratings unterzogen. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich zunehmend auf die „Ratingkultur“ einstellen müssen, um Zugang zu Krediten zu haben. Andererseits bietet das Rating auch Chancen, die Schwachstellen im Unternehmen zu erkennen und gezielt Verbesserungen im eigenen Unternehmen in Angriff zu nehmen.

In das Rating und damit in die Bewertung des Kreditnehmers fließen quantitative und qualitative Faktoren ein. Das Ratingergebnis wird dabei zu einem Großteil durch die quantitativen Faktoren bestimmt. Maßgeblichen Einfluss haben aber auch die Kontoführungsinformationen bzw. die Daten, welche sich in der geschäftlichen Zusammenarbeit mit der Bank ergeben (z. B. Überziehungen, regelmäßige Ratenzahlung und dgl. mehr).

Die Ratingfaktoren werden in „harte“ und „weiche“ Faktoren eingeteilt:

+ Harte (quantitative) Faktoren sind z. B. der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung: die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes oder einer Person werden bewertet, die Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage, die Bilanzentwicklung, Kapitalstruktur, Anfälligkeit für Währungs- und Finanzkrisen, sowie Gewinn, Eigenkapitalquote und Liquidität. Als wesentlich wird die Entwicklung dieser Kennzahlen angesehen: Ist die Entwicklung positiv, verbessert sich das Rating; ist sie negativ, verschlechtert es sich.

+ Weiche (qualitative) Faktoren sind Merkmale wie Managementqualität, Strategie, Organisationsstruktur, Prozessorganisation, Mitarbeiterpotential, Aufbau des Controllings und Risikomanagements und die Beziehungen zu den Geschäftspartnern. Daneben werden auch sog. Erfahrungs- und Umweltfaktoren bewertet, wie die gesamte Vorgeschichte, die z. B. eine Bank mit einem Kunden protokolliert hat (wurden Verträge eingehalten, Zins- und Tilgungszahlungen termingerecht bedient, Informationen korrekt und zeitgerecht geliefert usw.). Andere externe Faktoren wie die Branchenentwicklung, die Standortbedingungen, sowie die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten bilden ebenso eine wichtige Bewertungsgrundlage.

Das Rating beruht nicht auf einer einmaligen Analyse, sondern wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um Veränderungen abzubilden und eine aktuelle Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vornehmen zu können. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote. Je höher diese ist, desto besser fällt das Ratingergebnis aus, denn sie gibt dem Unternehmen Stabilität.

Jedes Kreditinstitut legt die Anzahl und die Namen der Ratingklassen individuell fest. Üblich sind Zahlen („je niedriger, desto besser“), aber auch Buchstaben oder Kombinationen aus beiden.

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